Wie so alle "hinkt" natürlich auch dieser Vergleich, aber prinzipiell kann man die beiden Sachen schon gegenüberstellen. Auf den nachfolgenden Unterseiten möchte ich die "Straßenverkehrsordnung" der polizeilichen Fotografie kurz darstellen.
Auch möchte ich mich schon hier bei allen Berufs- und Hobbyfotografen, Lichtbildner und Fotografikern entschuldigen. Es liegt mir fern mit meinen Darstellungen auch nur im Ansatz Anlehnung an die langwierige Ausbildung, Praxis und Erfahrung oder gar das Studium Ihres Berufs zu finden. Ebenso kann und will ich natürlich keinen Vergleich mit Ihrer sicher nicht ganz billigen Technik wagen.
Wohl aber gebe ich zu bedenken, dass die fotografische Arbeit eines Kriminaltechnikers oder auch Schutzpolizisten am Tat-, Brand- oder auch Unfallort ungleich schwieriger ist, denn er kann sich weder die Zeit, den Ort noch das Licht, das Wetter oder die Gesamtumstände aussuchen.
Hier soll es ausschließlich um die polizeiliche Fotografie gehen.
Die Polizei gestaltet nicht, setzt nicht in Szene, hat keine "locations" und es gibt auch keine "shootings"!
Der Polizeifotograf soll das abbilden, was in dem Moment seiner Ereignisortbesichtigung objektiv vorhanden ist. Das muss so erfolgen, dass alle nachfolgenden Institutionen, wie Verkehrsermittler, Ermittlungsführer, andere Kollegen, der Staatsanwalt und das Gericht - ggf. auch Gutachter - kurzum alle Personen, die nicht selbst den Ort des Geschehens aufsuchen konnten, in der Lage sind sich ein Bild von der Situation vor Ort zu machen.