Grundsätze der polizeilichen Fotografie - Kriminalistik|Kriminaltechnik

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Grundsätze der polizeilichen Fotografie

Aufgaben der polizeilichen Fotografie
Zustand und Verhältnisse am und um den Ort eines polizeilich relevanten Sachverhaltes fotografisch festhalten, in Ergänzung zum Tat-/Ereignisortbericht (TOB) und zur Tat-/Ereignisort-Skizze.

Man unterscheidet grundsätzlich zwischen der Ereignisortdokumentation und der fotografischen Spurensicherung. Beide Dinge haben eine völlig andere Bedeutung sowie Verfahrensweise und von daher sollten auch die Begriffe nicht durcheinander gebracht werden.

Dokumentation erklärt sich von allein.
Spurensicherung beinhaltet zwei die kriminaltechnischen Begriffe Spuren und Sicherung.

Spuren sind relativ beständige materialle Erscheinungen, die im Zusammenhang mit einem kriminalistisch relevanten Ereignis entstanden sind und zur Aufklärung beitragen können - ist eine einfache Erklärung.

Sicherung bedeutet u. a., dass diese Spur einer Auswertung zugeführt werden soll/muss.

Grundsätzlich unterscheiden wir vier Spurenarten, wie Situationsspuren, Gegenstandsspuren, Materialspuren und Formspuren. Abgesehen davon, dass alle Spuren in ihrer Lage, Form und Beschaffenheit zu dokumentieren sind, können lediglich Formspuren fotografisch gesichert werden, weil nur bei dieser Spurenart die Möglichkeit besteht sie anhand des Fotos auszuwerten.
Bedeutung der polizeilichen Fotografie
Schaffung von Beweismitteln für das weitere Bußgeld-, Straf- bzw. Gerichtsverfahren.

"Die objektive Aussageform von Lichtbildern ist bei sachgemäßer Fertigung kaum noch zu übertreffen."

Es muss sich also die Frage gestellt werden, ob Lichtbilder in jedem Falle objektiv sind?
Wir gehen davon aus, dass niemand, der sich mit der offiziellen Strafverfolgung beschäftigt, einen Tat-/Ereignisort absichtlich manipulieren wird, aber die "Kunst der Manipulation" liegt im Weglassen.

Hier ist also eine hohe Objektivität der Fotografen vor Ort von Nöten, um einen Ereignisort vollumfänglich fotodokumentarisch zu erfassen.

Um das erreichen zu können, unterscheiden wir in der polizeilichen Fotografie fünf Aufnahmearten.
Übersichtsaufnahmen - 1. Grundsatz
  • zeigen den Ereignisort in seinem gesamten Umfang
  • mit allen wichtigen durch den Täter, die Tat oder dem Ereignis verursachten Veränderungen.
Grundsätzlich sind mindestens zwei Übersichtsaufnahmen zu fertigen!
Eine Aufnahme aus der Richtung, aus der man des besten Überblick über den Ereignisort erhält, und mindestens eine aus der Gegenrichtung.
Je nach den objektiven Anforderungen am Ereignisort sollten jedoch weitaus mehr Übersichtsaufnahmen gefertigt werden.
  • In Räumen bieten sich grundsätzlich die (meist vorhandenen) vier Raumecken an.
    Hier kommt es aber auf die vorhandene Fototechnik an, insbesondere die Weitwinkel-Funktion des Objektivs/der Kamera, um Räume völlständig abbilden zu können. Gegebenenfalls sind noch weitere Aufnahmen erforderlich.

  • Bei Verkehrsunfällen sind zusätzlich auch alle Fahrbahnen + Fahrtrichtungen fotografisch zu erfassen, nach Möglichkeit aus der Sichthöhe der Fahrer.
Übersichtsaufnahmen - 2. Grundsatz
Die beiden nachfolgenden Aufnahmen stimmen in den fototechnischen Werten zu 100% überein.
Worin besteht der Unterschied?
Der Unterschied besteht - ganz klar - in den im rechten Bild aufgestellten Spurenmarkierungstafeln/ Spurennummern.

Dahinter verbirgt sich folgender Grundsatz:
I. Übersichtsaufnahmen
vom unberührten Ereignisort
II. Übersichtsaufnahmen
nach Kennzeichnung aller Spuren
geben einen Überblick wie der Ereignisort
  • vom Täter hinterlassen wurde
  • nach der Tat/dem Ereignis ausgesahen hat.
  • Um zu beweisen, dass alle gesicherten Spuren tatsächlich vom Tatort stammen und
  • zu dokumentieren wo genau sie sich befanden.
Teilübersichtsaufnahmen
  • geben einen präzisen Überblick über Teilbereiche des Ereignisortes;
  • dokumentieren den Zusammenhang einzelner Spuren oder Spurenkomplexe zueinander.
Wo immer man dem Betrachter die Zusammengehörigkeit von Spuren darstellen will, wählt man diese Aufnahmeart.
In einigen Fällen werden diese Aufnahmen ebenfalls noch als Übersichtsaufnahmen oder zum Teil auch schon als Detailaufnahmen bezeichnet und dann mit dem Zusatz "Übersichtsaufnahme des Fensters" oder "Detailaufnahme von Rucksack und Kuhfuß" versehen.

Das ist nicht sonderlich schädlich, kann aber zu Verwirrungen führen, da sowohl Übersichts- als auch Detailaufnahmen eine andere Aufgabe haben. Von daher ist es günstig diese Zwischenstufe auch tatasächlich als solche zu betrachten und zu bezeichnen.
Detailaufnahmen
  • sind Aufnahmen einzelner Spuren und/oder Gegenstände, die im Zusammenhang mit dem Ereignis/ der Tat oder dem Täter stehen;
  • beschreiben die Lage der Spur auf dem Spurenträger
  • sollen Charakteristik der Spur und die Spurennummer erkennen lassen.
Ob man diese Aufnahme als Makro- bzw. Nahaufnahme fertigt, mit oder ohne Hilfsmittel, ist dabei völlig irrelevant. Wichtig ist die kriminalistische Aufgabe, die sich dahinter verbirgt.

Der polizeiliche Fotograf soll unter Zuhilfenahme der Aufnahmearten Übersichts-, Teilübersichts- und Detailaufnahme dem Betrachter ermöglichen auch ohne weitere Informationen zu erkennen, dass sich diese Spur tatsächlich am Ereignisort befunden hat und damit auf diese Art eine lückenlose Beweiskette schaffen.

Und immer bedenken:
Eine Detailaufnahme ohne Übersicht ist nichts wert.
Der Maßstab
An dieser Stelle möchte ich einige Ausführungen zum Thema "Maßstab-Anlegen" machen:
Einige Kollegen Kriminaltechniker werden sagen: "Ein Foto ohne Maßstab hat keine Aussagekraft."

Sicherlich ist es von Vorteil, wenn man auf jedem Foto durch den vorhandenen Maßstab sofort die Größenverhältnisse erkennen kann, aber das kann man anhand anderer Details sicher auch.

Es ist aber zu bedenken, dass nicht Jeder eine Spezialmaßstab dabei hat und aus größerer Entfernung die Maßeinteilung eines normalen "Zollstocks" ohnehin nicht zu erkennen ist. Von daher ist sorgfältig zu prüfen, ob ein Maßstab auf jedem Foto von Nöten ist.

Definitiv eingesetzt werden - und zwar auch richtig - muss er bei der folgenden Aufnahmeart.
Spurenaufnahmen | Spurenfotografie
Für mich (den Autor) ist Spurenfotografie eine fotografische Arbeit, die unter Laborbedingungen z. B. in den Kriminaltechnischen Instituten stattfindet oder in den entsprechenden Abteilungen der LKÄ.
Von daher wird hier für die fotografische Sicherung von Spuren an Tat- und Ereignisorten stets der Begriff Spurenaufnahmen verwendet.

Die zu beachtenden Punkte, damit die fortografisch gesicherte Spur auch auswertbar ist, sind dieselben.

Spurenaufnahmen
  • sind am Ereignisort fotografisch gesicherte Spuren;
  • sind damit der erste Schritt der Spurensicherung.

Es gilt als Grundsatz der Ereignisortarbeit, dass
  • jede Spur fotografisch zu dokumentieren und
  • jede Formspur vor der mechanischen Behandlung fotografisch zu sichern ist!
    • Formspuren können bei der mechanischen Behandlung beschädigt oder zerstört werden.
    • Falls das passiert, muss die Spur wenigstens von der Fotografie her auswertbar sein.
    • Damit das möglich ist, müssen einige Grundsätze beachtet werden.
    • Grundsätzlich sollte in der heutigen Zeit das Zusammenspiel von fotografischer und mechanischer Spurensicherung zu einem optimalen Ergebnis der Spurenauswertung genutzt werden.

Grundsätze der fotografischen Spurensicherung
1. Maßstab anlegen
Der Maßstab dient nicht vordergründig dazu die Größe der Spur, wie hier der Schuheindruckspur zu erkennen, sondern ist es unabdingbares Hilfmittel für die Auswertung.

Um eine fotografisch gesicherte Spur auswerten zu können, muss von ihr ein Fotogramm gefertigt werden, eine 1:1 Abbildung in exakter Größe. Das Foto wird also so lange vergrößert, bis der fotografierte Maßstab so groß ist wie ein tatsächlicher. Der dann erfolgte Ausdruck hat genau dieselbe Größe wie der die Spur verursachende Gegenstand - hier die Schuhsohle.

Weiterhin ist zu beachten, dass sich die Maßstabsebene auf Höhe der Spurenebene befinden muss, ansonsten gibt es Probleme mit der exakten Größendarstellung.
(also nicht wie auf dem Foto links)
Motive, die sich dichter an der Fotooptik befinden, werden grundsätzlich größer dargestellt, als die, die weiter weg sind.

Gleichwohl ist darauf zu achten, dass sich der Maßstab parallel zu einer Bildkante befindet, günstigen Falls sollte er rechtwinklig angelegt werden.
2. optische Achse senkrecht auf die Spur
Um dem Problem der Verzerrung, der durch Fotografie-Fehler erzeugten Verfälschung der Spur zu begegnen, ist es unabdingbar eine Spur senkrecht von oben zu fotografieren. In einigen Beschreibungen kann man auch den Begriff "planparallel" lesen, was auf die ursprüngliche Beschreibung "Filmebene parallel zur Spurenebene" zurückzuführen ist und dasselbe bedeutet.

In dem Moment, wo man mit dem Apparat schräg von hinten oder vorn fotografiert, wird die Spur künstlich verkürzt und wenn man schräg von der Seite aufnimmt, wird sie künstlich verschmälert.

Siehe Foto unten

Diese Fehler sind nur sehr schwer zu korrigieren, sodass sie beim Fotografieren von Spuren grundsätzlich vermieden werden sollen. (Außer vielleicht in amerikanischen Krimi-Serien.)

Hilfreich kann auch hier sein, wenn der Maßstab rechtwinklig an zwei Kanten der Spur angelegt wird.
3. Kantenverzeichnung
Es ist das Objektiv, die Objektiveinstellung/ Brennweite so zu wählen, dass keine Kantenverzeichnung entsteht.
Bei der fotografischen Sicherung von Spuren ist es wichtig, dass das Foto ein exaktes Abbild der Spur darstellt. Dazu dürfen sich die Außenlinien der Spur weder nach innen noch nach außen biegen oder gar ins Bild "stürzen".

In der Regel wird das mit dem Normalobjektiv bzw. der Normalbrennweite erreicht. Dieses Thema wird bei Optik und Technik weiter vertieft, da es hier den Rahmen sprengen würde.
4. Format füllend fotografieren
bedeutet, dass so viel wie möglich von der Spur auf das Bild muss. Kameras im allgemeinen polizeilichen Einsatz in M-V verfüger derzeit (2016) über 12 bis 14 Megapixel.

Wenn also nur 10% des möglichen Bildausschnitts von der Spur ausgefüllt werden, stehen von diesen 14 Mio Pixeln nur 1,4 Mio zur Verfügung; das ist nicht ausreichend.

5. Des Weiteren ist eine Auflösung von 1000 dpi erforderlich, sodass sich bei größeren, wie eben Schuhspuren sogar mehrere Aufnahmen von einer Spur gefertigt werden müssen, die dann später zusammengefügt werden.

6. Hinzu kommt, dass das LKA zur optimalen Auswertung eine hohe Bildaualität benötigt, sodass Spuren im RAW-Format zu fotografieren sind.

Natürlich darf aber auch nichts von der Spur "abgeschnitten" werden. (Bild links)

Was nicht auf dem Foto vorhanden ist, kann auch nicht ausgewertet werden; es gehen also Informationen verloren.
Alles in Allem kann gesagt werden, dass die Spurenaufnahme eine Sonderform der Detailaufnahme ist.

Es ist die Fotografie einer einzigen (Form)Spur, die unter Beachtung der vorangegangenen vier (sechs) Grundsätze den Gutachtern, wie Trassologen oder Daktyloskopen die Möglichkeit gibt diese Spur anhand des Fotos auswerten zu können. Beachtet man diese Grundsätze nicht, wird die Auswertung unnötig erschwert bis unmöglich.
Orientierungsaufnahmen
  • geben einen Überblick über die Lage des Ereignisortes zu seiner Umgebung, zu benachbarten Gebäuden, Straßen o. Ä.
  • es können sein:
      • die Außenansicht eines Gebäudes
      • Aufnahmen eines Garten- oder Garagenkomplexes
      • Panoramaaufnahmen von Gebäuden, Waldstücken o. Ä.
      • Luftbilder

Während die Übersichtsaufnahmen den Ereignisort in seiner gesamten Ausdehnung zeigen, stellen die Orientierungsaufnahmen dar, wie sich der Ereignisort in seine Umgebung einfügt.

Diese Aufnahmeart ist die weitläufigste von allen und sollte daher im Bildbericht an die erste Stelle gesetzt werden, aber es ist bei der Bearbeitung des Ereignisort nicht zwingend notwendig die Orientierungsaufnahmen als allererste zu fertigen. Ob und wann die nötigen Aufnahmen dazu gemacht werden, hängt von den Gesamtumständen des Ereignisortes ab.
Algorithmus der Spurensuche
Zur Einordnung der polizeilichen Fotografie in den Handlungsablauf an dem Ort eines polizeilich relevanten Ereignisses soll hier noch einmal kurz der Handlungsalgorithmus dargestellt werden:

Neben Gefahrenabwehr, Eigensicherung, Annäherung an den Ereignisort, Kontaktaufnahme, Eingrenzung und Absperrung des Ereignisortes uVm. gilt es bei den krimaltechnischen Maßnahmen folgende Reihenfolge einzuhalten:
  1. Überblick verschaffen
  2. Übersichtsaufnahmen vom unberührten Ereignisort zum frühest möglichen Zeitpunkt fertigen
      • Insbesondere hier stellt sich die Doppelfunktion der Polizei - Gefahrenabwehr + Strafverfolgung - nicht selten als Problem heraus.
      • Grundsätzlich gilt: Gefahrenabwehr vor Strafverfolgung!
      • Aber ab dem Moment, wo die Polizisten nicht mehr für die Gefahrenabwehr benötigt werden, weil z. B. andere Kräfte das übernommen haben, sollten sie Übersichtsaufnahmen fertigen.
      • Auch wenn Rettungskräfte oder andere im Bild sind, sollte man sich immer vor Augen halten: Diese Situation kommt nie wieder!
  3. Suche und Kennzeichnung aller Spuren
  4. Übersichtsaufnahmen nach Kennzeichnung der Spuren
  5. Teilübersichtsaufnahmen
  6. Deteilaufnahmen
  7. Spurenaufnahmen
  8. Sichtbarmachung von latenten Spuren
  9. erneute Spurenaufnahmen dieser Spuren
  10. mechanische Sicherung der Spuren
  11. sachgemäße Verpackung der Spuren usw.
Während sich die Fotos der Orientierungs-, Übersichts-, Teilübersichts- und Spurenaufnahmen in der Regel in einem Bildbericht wiederfinden, müssen die Spurenaufnahmen an die entsprechende Stelle zu Auswertung übersandt werden. In M-V ist das die Abteilung 5 des Landeskriminalamtes.
vgl. Handbuch für Kriminalisten | 2. überarbeitete Auflage Berlin 1987
Ministerium des Innern - Publikationsabteilung
 
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